Ich möchte meine Kündigungszeit (z. B. auf zwei Monate) verkürzen, geht das?

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Nein, die Kündigungsfrist von drei Monaten wird von uns bestätigt. Sie können uns Ihren Wunsch jedoch gerne im Kündigungsschreiben mitteilen. Wir werden versuchen, diesen zu berücksichtigen.

Zur Zeit findet keine offene Sprechstunde statt. Aber natürlich sind wir weiterhin für Sie da:

Sie erreichen unser Büro wie gewohnt telefonisch unter

02 12 / 31 00 34

Montag – Donnerstag von 7.00 – 16.30 Uhr

Freitag von 7.00 – 12.00 Uhr.

Am Wochenende teilen wir Ihnen nach wie vor für Notfälle unter der Rufnummer 0212 / 31 00 34 entsprechende Notdienste mit.

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