Mein Nachbar, meine Nachbarin, verursacht ständig nächtliche Ruhestörung, an wen kann ich mich wenden?

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Bitte teilen Sie uns den Sachverhalt in einem Schreiben mit. Geben Sie uns hierbei möglichst genau die Störungszeiten und die Art der Störungen an. Wenn Nachbarn oder andere Personen Ihre Angaben bestätigen können, lassen Sie diese das Schreiben mit unterzeichnen und geben Sie uns deren Namen an. Danach können wir den oder die Störer schriftlich zur Unterlassung auffordern.

Zur Zeit findet keine offene Sprechstunde statt. Aber natürlich sind wir weiterhin für Sie da:

Sie erreichen unser Büro wie gewohnt telefonisch unter

02 12 / 31 00 34

Montag – Donnerstag von 7.00 – 16.30 Uhr

Freitag von 7.00 – 12.00 Uhr.

Am Wochenende teilen wir Ihnen nach wie vor für Notfälle unter der Rufnummer 0212 / 31 00 34 entsprechende Notdienste mit.

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